Grünabfälle

Das Ablagern von pflanzlichen Abfällen an Waldrändern oder im Wald ist grundsätzlich verboten.

Die Entsorgung von Grünabfall erfolgt über die Biotonne bzw. die Grünabfallsammlungen des Landkreises, die zweimal jährlich stattfinden.

Sollte dies nicht ausreichend sein, besteht die Möglichkeit der kostenpflichtigen Entsorgung beim Komposthof Gräder, Mittelbodenweg 6 in Oberwittbach.

Komposthof Gräder     Tel.  09391 / 1506

Öffnungszeiten:    

März - Juni Juli - August September - Oktober November - Februar
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr geschlossen 13:00 - 18:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr
Samstag 08:00 - 12:00 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr

Nach der überarbeiteten Bayerischen Luftreinhalteverordnung –BayLuftV– ist es seit 01.01.2017 nicht mehr erlaubt, pflanzliche Abfälle innerhalb geschlossener Ortschaften zu verbrennen. Für nähere Informationen: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPflAbfV/true