Grünabfälle
Das Ablagern von pflanzlichen Abfällen an Waldrändern oder im Wald ist grundsätzlich verboten.
Die Entsorgung von Grünabfall erfolgt über die Biotonne bzw. die Grünabfallsammlungen des Landkreises, die zweimal jährlich stattfinden.
Sollte dies nicht ausreichend sein, besteht die Möglichkeit der kostenpflichtigen Entsorgung beim Komposthof Gräder, Mittelbodenweg 6 in Oberwittbach.
Komposthof Gräder Tel. 09391 / 1506
Öffnungszeiten:
März - Juni | Juli - August | September - Oktober | November - Februar | |
Montag - Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr | 08:00 - 12:00 Uhr | 08:00 - 12:00 Uhr | 08:00 - 12:00 Uhr |
13:00 - 18:00 Uhr | geschlossen | 13:00 - 18:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr | |
Samstag | 08:00 - 12:00 Uhr | 08:00 - 12:00 Uhr | 08:00 - 12:00 Uhr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Vom 16. - 21.12.2024 von Montag bis Samstag nur von 8.00 - 12.00 Uhr geöffnet.
Vom 23.12.2024 - 06.01.2025 geschlossen.
Nach der überarbeiteten Bayerischen Luftreinhalteverordnung –BayLuftV– ist es seit 01.01.2017 nicht mehr erlaubt, pflanzliche Abfälle innerhalb geschlossener Ortschaften zu verbrennen. Für nähere Informationen: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPflAbfV/true